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Mitglied werden

Mitglied beim BBK Niederrhein können Bildende KünstlerInnen werden, die entweder ein Studium in einem bildnerischen Fach absolviert haben, Ausstellungs- und Publikationspraxis nachweisen und / oder den Nachweis kontinuierlicher künstlerischer Arbeit erbringen.

Der BBK Niederrhein ist ein rein ehrenamtlich tätiger Berufsverband.
Die Arbeit im Verband wird von allen Mitgliedern getragen, sodass Mitmachen immer erwünscht ist.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit jährlich 105 Euro.

Für eine Bewerbung beim BBK Niederrhein bitte zunächst:

das Aufnahmeformular herunterladen.
Diejenigen BewerberInnen, die ein Hochschulstudium in einem bildnerischen Fach (Kunst/Design...) an einer staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen haben, schicken das ausgefüllte Aufnahmeformular zusammen mit entsprechenden Nachweisen/Zeugnissen und möglichst auch einem Website-Hinweis auf eigene Arbeiten bitte an die Geschäftsstelle des Vorstandes (BBK-Niederrhein, Sonnenstraße 48 D, 47623 Kevelaer), der die Angaben überprüft und dann eine Rückmeldung zuschickt.

Alle anderen BewerberInnen senden das ausgefüllte Aufnahmeformular bitte zusammen mit einer aussagekräftigen Fotomappe (10 bis 15 Fotos von eigenen Arbeiten) direkt an den Leiter der von der Mitgliederversammlung gewählten Aufnahmekommission (John Waszek, Hubertusstraße 133, 47798 Krefeld), der dann zu einem Bewerbungsgespräch einlädt. Bitte legen Sie zur Rücksendung der Fotos Rückporto bei.

Aufnahmetermine sind meist zweimal jährlich.
Bei den Aufnahmegesprächen soll die künstlerische Arbeit dem Aufnahmegremium präsentiert sowie der künstlerische Werdegang vorgestellt werden.

Aufnahmekriterien des BBK Niederrhein sind – neben der künstlerischen Ausbildung und Ausstellungstätigkeit – Qualität, Kontinuität, Intensität und Eigenständigkeit der Arbeit sowie die Reflexion der eigenen Arbeit, auch im Kontext von aktuellen Strömungen der Zeit. (Nähere Einzelheiten: siehe auch Satzung.)

Das Aufnahmegremium entscheidet für den Vorstand, der den BewerberInnen daraufhin die Entscheidung der Kommission schriftlich mitteilt.